Nürnberger Gesetze
Bis in die 1930er-Jahre war Antisemitismus nicht gesetzlich geregelt. Am 15. September 1935 änderte sich
dies jedoch mit dem Erlass der so genannten Nürnberger Rassegesetze schlagartig. Ab diesem Zeitpunkt bestand
eine juristische Grundlage für die Verfolgung und Vertreibung der deutschen Juden, die im Verlauf des 2. Weltkrieges
zu deren Massentötung führte. Die beiden Hauptbestandteile der Nürnberger Gesetze waren zum einen das "Gesetz zum
Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" sowie zum anderen das "Reichsbürgergesetz". Die Nationalsozialisten
überprüften die Einhaltung dieser Gesetze rigoros, alle Einwohner des Deutschen Reiches mussten jederzeit einen Ausweis
mit sich tragen. Die Nürnberger Gesetze wurden nach dem Krieg, im September 1945, aufgehoben.
"Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes"
Im Rahmen ihrer Ideologie gingen die Nationalsozialisten davon aus, dass das deutsche Volk nur dann überleben kann,
wenn es "rein" bleibt, d.h. wenn es keinen Einfluss anderer "Rassen" gibt. Daher wurde durch dieses Gesetz die
Eheschließung von bzw. der Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Ariern verboten, zuvor geschlossene "Mischehen"
wurden annulliert. Darüber hinaus wurde in diesem Gesetz festgeschrieben, dass Juden sich nicht als Arier ausgeben
dürfen, unter anderem durften sie somit die Flagge des deutschen Reiches nicht zur Schau stellen. Wer gegen das
Gesetz verstieß, musste eine Geldstrafe zahlen oder kam ins Gefängnis.
"Reichsbürgergesetz"
Das zweite essentielle Nürnberger Gesetz betraf die Einteilung der deutschen Bevölkerung in Juden und Nicht-Juden.
Als Juden wurden ab dem Jahr 1935 Personen bezeichnet, die zumindest drei jüdische Großelternteile hatten, sowie
nicht jüdische Menschen, die mit einem Juden oder einer Jüdin verheiratet waren. Personen mit zwei jüdischen
Großeltern, einer jüdischen Mutter oder einem jüdischen Vater galten als Juden 1. Grades. In die dritte Kategorie,
die so genannten Juden 2. Grades, fielen Menschen mit einer jüdischen Großmutter oder einem jüdischen Großvater. Wer
als Jude eingestuft wurde, war kein ordentlicher Reichsbürger mehr, verlor sein Wahlrecht und war von öffentlichen
Ämtern ausgeschlossen. Mit Verlassen des Reichsgebiets verloren Juden ihre Staatsangehörigkeit komplett. Diese von
ihnen festgeschriebene Tatsache nutzten die Nationalsozialisten aus, indem sie wenige Jahre später unzählige Juden
enteigneten, deportierten und schließlich in den Konzentrationslagern töteten.